Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz

Unserem Verein wurde durch das zuständige Veterinäramt die Erlaubnis gem. §11 Abs. 1 Ziff. 3 und 5 Tierschutzgesetz (TSchG) erteilt.

Diese Erlaubnis ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und nicht freiwillig.

Mit der Erlaubnis wird dem Verein Ausrangiert und Abgeschoben e.V. bestätigt, dass wir über die erforderliche Sachkunde verfügen und alle gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Transport, Unterbringung, medizinische Versorgung und Vermittlung erfüllt werden.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Veterinäramt Kreis Heinsberg.