Spendenquittung und Fahrtkostenerstattung

Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen von AuA,
wie ihr alle wisst, führen wir den Verein ehrenamtlich und
die Meisten von uns arbeiten noch Vollzeit und haben Familie.
Es gibt gute Möglichkeiten, wie ihr unkompliziert unterstützen könnt,
unsere Finanz- und Zeit Ressourcen durch geringeren Verwaltungsaufwand
zu entlasten. Wir möchten ab diesem Jahr auch nachhaltiger tätig sein, also den Papieraufwand, da wo es möglich ist zu reduzieren und mehr die digitalen Möglichkeiten (E-Mail) zu nutzen.

1. Spenden
Da Spenden bis zu 300 Euro, ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug), beim Finanzamt eingereicht werden können bitten wir euch, über diesen Weg die Spende steuerlich abzusetzen. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen. Bei Spenden über 300 € pro Jahr brauchen wir natürlich einen Hinweis, falls ihr eine Spendenquittung benötigt und die vollständige Adresse des Spenders für die Quittung. Am besten ihr gebt im Verwendungszweck Spende ein + SQ erwünscht+ Adresse + Maiadresse ein. Um hier noch effizienter tätig zu sein würden wir zukünftig die Spendenquittung gern per Mail verschicken.

1.Spenden
Da Spenden bis zu 300 Euro ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug), beim Finanzamt eingereicht werden können, bitten wir euch, über diesen Weg die Spende steuerlich abzusetzen. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen. Bei Spenden über 300 Euro pro Jahr brauchen wir natürlich einen Hinweis, falls ihr eine Spendenquittung benötigt und die vollständige Adresse des Spenders für die Quittung. Am besten gebt ihr im Verwendungszweck Spende ein + SQ erwünscht+ Adresse + Maiadresse ein. Um hier noch effizienter tätig zu sein, würden wir zukünftig die Spendenquittung gern per Mail verschicken.

2. Fahrkostenerstattung
Für Unterstützer bei Fahrketten, Vorkontrollen, Nachbesuchen und weiteren Fahrten im Rahmen der Unterstützung von AuA verschicken wir auf Nachfrage einen Bogen für die Fahrkostenabrechnung. Bitte beachtet: Fahrten können erst abgerechnet werden bei mehr als 25 Kilometer (einfacher Weg). Den Bogen müsst ihr ausgefüllt per Mail an uns zurück senden und ihr bekommt ihn dann unterschrieben, zusammen mit einer Sachspendenquittung zurück gemailt. Falls ihr eine direkte Erstattung des Aufwandes wünscht, dann teilt uns das bitte rechtzeitig mit eurer Bankverbindung mit. Den Betrag überweisen wir dann an euch, allerdings kann er dann nicht noch einmal steuerlich geltend gemacht werden.

Wir bedanken uns für die tolle Unterstützung von Euch in den letzten Jahren und hoffen, dass ihr die kleinen Umstellungen mitgeht.